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   VerfGH Berlin, 16.03.2010 - VerfGH 111/09, VerfGH 111 A/09   

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VerfGH Berlin, 16.03.2010 - VerfGH 111/09, VerfGH 111 A/09 (https://dejure.org/2010,18697)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 16.03.2010 - VerfGH 111/09, VerfGH 111 A/09 (https://dejure.org/2010,18697)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 16. März 2010 - VerfGH 111/09, VerfGH 111 A/09 (https://dejure.org/2010,18697)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 103 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 535 BGB, § 543 Abs 1 BGB, § 543 Abs 2 Nr 3 Buchst a BGB
    Wegen nicht hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Entscheidungen zur Versagung von Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren im mietrechtlichen Räumungsprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (24)

  • VerfGH Berlin, 20.08.1997 - VerfGH 9/97

    Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Prüfung der Erforderlichkeit

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.03.2010 - VerfGH 111/09
    Denn Art. 10 Abs. 1 VvB gebietet - ebenso wie Art. 3 Abs. 1 GG - in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes, wobei der Rechtsschutzgleichheit und -effektivität das Institut der Prozesskostenhilfe dient (vgl. Beschlüsse vom 8. Februar 1995 - VerfGH 104/94 - LVerfGE 3, 10 zu Art. 6 Abs. 1 Satz 1 VvB a. F., 20. August 1997 - VerfGH 9/97 - LVerfGE 7, 11 , 27. September 2002 - VerfGH 64/02 -, und 5. März 2004 - VerfGH 111/99 - zum Bundesrecht: BVerfGE 81, 347 , NJW 2000, 1936 und Beschluss vom 25. November 2009 - 1 BvR 2515/09 - juris Rn. 5, jeweils m. w. N.).

    Das Grundrecht auf rechtliches Gehör kann betroffen sein, wenn die wirtschaftlich schwache Partei nicht in der Lage ist, sich wegen des im Verfahren vor dem Landgericht herrschenden Anwaltszwangs Gehör zu verschaffen bzw. den Instanzenzug auszuschöpfen (vgl. Beschluss vom 20. August 1997, a. a. O.).

    Da die Auslegung und Anwendung des § 114 ZPO in erster Linie den zuständigen Fachgerichten obliegt und der Verfassungsgerichtshof keine zusätzliche Rechtsmittelinstanz ist, kann er nur eingreifen, wenn Verfassungsrecht verletzt ist, insbesondere wenn die angegriffene Entscheidung Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der in Art. 10 Abs. 1 VvB i. V. m. Art. 15 Abs. 4 VvB gewährleisteten Rechte beruhen (vgl. Beschluss vom 20. August 1997, a. a. O., S. 15).

  • VerfGH Berlin, 22.09.2009 - VerfGH 138/05

    Wegen nicht hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.03.2010 - VerfGH 111/09
    a) Aus § 49 Abs. 1, § 50 VerfGHG folgt, dass eine Verfassungsbeschwerde nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer hinreichend deutlich die konkrete Möglichkeit darlegt, durch die beanstandete Maßnahme der öffentlichen Gewalt des Landes Berlin in einem seiner in der Verfassung von Berlin enthaltenen Rechte verletzt zu sein (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 11. Januar 1995 - VerfGH 81/94 - LVerfGE 3, 3 , 27. Oktober 2008 - VerfGH 148/08, 148A/08 -, 21. April 2009 - VerfGH 174/08 und 174A/08 - und 22. September 2009 - VerfGH 138/05 - wie alle nachfolgend ohne abweichende Angaben zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de).

    Wird eine Gerichtsentscheidung angefochten, hat sich die Darlegung daran auszurichten, dass es nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs ist, fachgerichtliche Urteile als eine Art Superrevisionsinstanz ganz allgemein auf formelle oder materielle Rechtsverstöße zu überprüfen (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 19. September 2005 - VerfGH 145/02-, 12. Dezember 1996 - VerfGH 38/96 - LVerfGE 5, 58 und 22. September 2009 - VerfGH 138/05).

    Vielmehr muss er in Auseinandersetzung mit der Begründung der angefochtenen Entscheidung erläutern, warum der Rechtsfehler das als beeinträchtigt gerügte Grundrecht verletzt, sofern der Verfassungsverstoß nicht offensichtlich ist (Beschlüsse vom 25. April 2006 - VerfGH 141/05, 141 A/05 -, 27. Oktober 2008 - VerfGH 148/08, 148 A/08 -, 21. April 2009 - VerfGH 174/08 und 174A/08 - sowie 22. September 2009 - VerfGH 138/05 - für das Bundesrecht: BVerfG, NVwZ 2003, 199).

  • BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 81/00

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.03.2010 - VerfGH 111/09
    Denn Art. 10 Abs. 1 VvB gebietet - ebenso wie Art. 3 Abs. 1 GG - in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes, wobei der Rechtsschutzgleichheit und -effektivität das Institut der Prozesskostenhilfe dient (vgl. Beschlüsse vom 8. Februar 1995 - VerfGH 104/94 - LVerfGE 3, 10 zu Art. 6 Abs. 1 Satz 1 VvB a. F., 20. August 1997 - VerfGH 9/97 - LVerfGE 7, 11 , 27. September 2002 - VerfGH 64/02 -, und 5. März 2004 - VerfGH 111/99 - zum Bundesrecht: BVerfGE 81, 347 , NJW 2000, 1936 und Beschluss vom 25. November 2009 - 1 BvR 2515/09 - juris Rn. 5, jeweils m. w. N.).

    Es ist verfassungsrechtlich unbedenklich, die Gewährung von Prozesskostenhilfe davon abhängig zu machen, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint (§ 114 ZPO, st. Rspr. vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. April 2000, NJW 2000, 1936 .

  • VerfGH Berlin, 21.04.2009 - VerfGH 174/08

    Wegen nicht hinreichender Begründung und aus Subsidiaritätsgründen unzulässige

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.03.2010 - VerfGH 111/09
    a) Aus § 49 Abs. 1, § 50 VerfGHG folgt, dass eine Verfassungsbeschwerde nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer hinreichend deutlich die konkrete Möglichkeit darlegt, durch die beanstandete Maßnahme der öffentlichen Gewalt des Landes Berlin in einem seiner in der Verfassung von Berlin enthaltenen Rechte verletzt zu sein (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 11. Januar 1995 - VerfGH 81/94 - LVerfGE 3, 3 , 27. Oktober 2008 - VerfGH 148/08, 148A/08 -, 21. April 2009 - VerfGH 174/08 und 174A/08 - und 22. September 2009 - VerfGH 138/05 - wie alle nachfolgend ohne abweichende Angaben zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de).

    Vielmehr muss er in Auseinandersetzung mit der Begründung der angefochtenen Entscheidung erläutern, warum der Rechtsfehler das als beeinträchtigt gerügte Grundrecht verletzt, sofern der Verfassungsverstoß nicht offensichtlich ist (Beschlüsse vom 25. April 2006 - VerfGH 141/05, 141 A/05 -, 27. Oktober 2008 - VerfGH 148/08, 148 A/08 -, 21. April 2009 - VerfGH 174/08 und 174A/08 - sowie 22. September 2009 - VerfGH 138/05 - für das Bundesrecht: BVerfG, NVwZ 2003, 199).

  • VerfGH Berlin, 27.10.2008 - VerfGH 148/08

    Darlegungsanforderungen an eine Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.03.2010 - VerfGH 111/09
    a) Aus § 49 Abs. 1, § 50 VerfGHG folgt, dass eine Verfassungsbeschwerde nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer hinreichend deutlich die konkrete Möglichkeit darlegt, durch die beanstandete Maßnahme der öffentlichen Gewalt des Landes Berlin in einem seiner in der Verfassung von Berlin enthaltenen Rechte verletzt zu sein (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 11. Januar 1995 - VerfGH 81/94 - LVerfGE 3, 3 , 27. Oktober 2008 - VerfGH 148/08, 148A/08 -, 21. April 2009 - VerfGH 174/08 und 174A/08 - und 22. September 2009 - VerfGH 138/05 - wie alle nachfolgend ohne abweichende Angaben zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de).

    Vielmehr muss er in Auseinandersetzung mit der Begründung der angefochtenen Entscheidung erläutern, warum der Rechtsfehler das als beeinträchtigt gerügte Grundrecht verletzt, sofern der Verfassungsverstoß nicht offensichtlich ist (Beschlüsse vom 25. April 2006 - VerfGH 141/05, 141 A/05 -, 27. Oktober 2008 - VerfGH 148/08, 148 A/08 -, 21. April 2009 - VerfGH 174/08 und 174A/08 - sowie 22. September 2009 - VerfGH 138/05 - für das Bundesrecht: BVerfG, NVwZ 2003, 199).

  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07

    Caroline von Monaco III

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.03.2010 - VerfGH 111/09
    Der Verfassungsgerichtshof überprüft eine gerichtliche Entscheidung vielmehr nur auf Auslegungs- und Anwendungsfehler, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung und Tragweite des als verletzt bezeichneten Grundrechts beruhen (vgl. Beschlüsse vom 30. Juni 1992 - VerfGH 9/92 - LVerfGE 1, 7 und 25. April 2006 - VerfGH 59/06 - NJW-RR 2006, 1479 ; st. Rspr.; zum Bundesrecht: zuletzt etwa BVerfG, NJW 2008, 1793, 1797, Rn. 74 ff.).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.03.2010 - VerfGH 111/09
    Denn Art. 10 Abs. 1 VvB gebietet - ebenso wie Art. 3 Abs. 1 GG - in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes, wobei der Rechtsschutzgleichheit und -effektivität das Institut der Prozesskostenhilfe dient (vgl. Beschlüsse vom 8. Februar 1995 - VerfGH 104/94 - LVerfGE 3, 10 zu Art. 6 Abs. 1 Satz 1 VvB a. F., 20. August 1997 - VerfGH 9/97 - LVerfGE 7, 11 , 27. September 2002 - VerfGH 64/02 -, und 5. März 2004 - VerfGH 111/99 - zum Bundesrecht: BVerfGE 81, 347 , NJW 2000, 1936 und Beschluss vom 25. November 2009 - 1 BvR 2515/09 - juris Rn. 5, jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 23.10.2002 - 1 BvR 896/02

    Wegen nicht genügender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.03.2010 - VerfGH 111/09
    Vielmehr muss er in Auseinandersetzung mit der Begründung der angefochtenen Entscheidung erläutern, warum der Rechtsfehler das als beeinträchtigt gerügte Grundrecht verletzt, sofern der Verfassungsverstoß nicht offensichtlich ist (Beschlüsse vom 25. April 2006 - VerfGH 141/05, 141 A/05 -, 27. Oktober 2008 - VerfGH 148/08, 148 A/08 -, 21. April 2009 - VerfGH 174/08 und 174A/08 - sowie 22. September 2009 - VerfGH 138/05 - für das Bundesrecht: BVerfG, NVwZ 2003, 199).
  • VerfGH Berlin, 30.06.1992 - VerfGH 9/92

    Mangels Darlegung der Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung unzulässige

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.03.2010 - VerfGH 111/09
    Der Verfassungsgerichtshof überprüft eine gerichtliche Entscheidung vielmehr nur auf Auslegungs- und Anwendungsfehler, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung und Tragweite des als verletzt bezeichneten Grundrechts beruhen (vgl. Beschlüsse vom 30. Juni 1992 - VerfGH 9/92 - LVerfGE 1, 7 und 25. April 2006 - VerfGH 59/06 - NJW-RR 2006, 1479 ; st. Rspr.; zum Bundesrecht: zuletzt etwa BVerfG, NJW 2008, 1793, 1797, Rn. 74 ff.).
  • BVerfG, 25.11.2009 - 1 BvR 2515/09

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe bei Ablehnung von

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.03.2010 - VerfGH 111/09
    Denn Art. 10 Abs. 1 VvB gebietet - ebenso wie Art. 3 Abs. 1 GG - in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes, wobei der Rechtsschutzgleichheit und -effektivität das Institut der Prozesskostenhilfe dient (vgl. Beschlüsse vom 8. Februar 1995 - VerfGH 104/94 - LVerfGE 3, 10 zu Art. 6 Abs. 1 Satz 1 VvB a. F., 20. August 1997 - VerfGH 9/97 - LVerfGE 7, 11 , 27. September 2002 - VerfGH 64/02 -, und 5. März 2004 - VerfGH 111/99 - zum Bundesrecht: BVerfGE 81, 347 , NJW 2000, 1936 und Beschluss vom 25. November 2009 - 1 BvR 2515/09 - juris Rn. 5, jeweils m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 25.04.2006 - VerfGH 59/06

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Anspruchs auf Rundfunkfreiheit des Senders

  • VerfGH Berlin, 07.09.1994 - VerfGH 69/94

    Anforderungen an die Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde - Darlegung der

  • VerfGH Berlin, 11.01.1995 - VerfGH 81/94

    Amtsgerichtliche Entscheidung zur Bemessung des Schadensersatzes wegen

  • VerfGH Berlin, 12.12.1996 - VerfGH 38/96

    Keine Verletzung des Willkürverbots und des rechtlichen Gehörs durch

  • VerfGH Berlin, 31.10.2002 - VerfGH 66/02

    Untersuchungshäftling mit Klinefelter-Syndrom wird nicht in die

  • VerfGH Berlin, 21.04.2009 - VerfGH 18/08

    Wegen fehlender Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

  • VerfGH Berlin, 08.02.1995 - VerfGH 104/94

    Keine Verletzung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von

  • VerfGH Berlin, 27.06.2006 - VerfGH 66/06

    Teils aus Subsidiaritätsgründen unzulässige, im Übrigen bezüglich der behaupteten

  • VerfGH Berlin, 26.02.2008 - VerfGH 103/05

    Teils unzulässige, teils wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör iSv

  • VerfGH Berlin, 25.04.2006 - VerfGH 141/05

    Wegen fehlender Substantiierung und aus Gründen der Subsidiarität unzulässige

  • VerfGH Berlin, 19.09.2005 - VerfGH 145/02
  • BVerfG, 13.11.1989 - 1 BvR 1249/85

    Willkürliche Versagung von Prozeßkostenhilfe

  • VerfGH Berlin, 27.09.2002 - VerfGH 64/02
  • VerfGH Berlin, 05.03.2004 - VerfGH 111/99
  • VerfGH Berlin, 20.06.2014 - VerfGH 96/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung im

    Schließlich ist auch die pauschale Bezugnahme auf den Vortrag einer anderen Beschwerdeführerin in dem ohne Sachentscheidung beendeten Verfahren VerfGH 40/12 unzulässig, zumal die in Bezug genommene Beschwerdeschrift der Verfassungsbeschwerde nicht beigefügt war (vgl.Beschlüsse vom 16. März 2010 - VerfGH 111/09, 111 A/09 - Rn. 15, und 6. August 2013 - VerfGH 87 A/13 - Rn. 10; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 24.09.2013 - VerfGH 172/11

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung von Rehabilitierungsantrag

    Insoweit genügt die Verfassungsbeschwerde nicht den Darlegungsanforderungen gemäß § 49 Abs. 1 und § 50 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof - VerfGHG - (vgl. Beschluss vom 16. März 2010 - VerfGH 111/09, 111 A/09 - Rn. 15).
  • VerfGH Berlin, 13.12.2023 - VerfGH 25/21

    Teilweise unzulässige, im Übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde betr

    Ausführungen, aus denen sich kein geschlossener Geschehensablauf ergibt, genügen ebenso wenig wie pauschale Hinweise auf Anlagen (Beschlüsse vom 6. August 2013 - VerfGH 87 A/13 - Rn. 10 und vom 16. März 2010 - VerfGH 111/09, 111 A/09 - Rn. 15; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 14.05.2014 - VerfGH 11/14

    Offensichtlich unbegründete Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung der

    10 Abs. 1 VvB gebietet - ebenso wie Art. 3 Abs. 1 GG - in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip, das für den Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt in Art. 15 Abs. 4 VvB in Entsprechung zu Art. 19 Abs. 4 GG besonders ausgeformt ist, eine weitgehende - jedoch keine völlige - Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes, wobei der Rechtsschutzgleichheit und -effektivität das Institut der Prozesskostenhilfe dient (Beschluss vom 16. März 2010 - VerfGH 111/09, 111 A/09 - Rn. 18, m. w. N.; zum Bundesrecht: BVerfGE 81, 347 ; BVerfG, Beschluss vom 5. November 2013 - 1 BvR 2544/12 -, juris Rn. 10; jeweils m. w. N.).

    Das kommt hier nur in Betracht, wenn die angegriffene Entscheidung Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der in Art. 10 Abs. 1 VvB gewährleisteten Rechte beruhen (Beschluss vom 16. März 2010, a. a. O., Rn. 19).

  • VerfGH Berlin, 14.11.2012 - VerfGH 127/10

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Kostenentscheidung; Nachholung der

    Vielmehr muss er in Auseinandersetzung mit der Begründung der angefochtenen Entscheidung erläutern, warum der Rechtsfehler das als beeinträchtigt gerügte Grundrecht verletzt, sofern der Verfassungsverstoß nicht offensichtlich ist (Beschluss vom 16. März 2010 - VerfGH 111/09, 111 A/09 - Rn. 16; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 23.08.2012 - VerfGH 193/10

    Erfolgslose Verfassungsbeschwerde: Versagung einer Pauschvergütung für den

    Vielmehr muss er in Auseinandersetzung mit der Begründung der angefochtenen Entscheidung erläutern, warum der Rechtsfehler das als beeinträchtigt gerügte Grundrecht verletzt, sofern der Verfassungsverstoß nicht offensichtlich ist (Beschluss vom 16. März 2010 - VerfGH 111/09, 111 A/09 - Rn. 16; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 15.11.2023 - VerfGH 106 A/23

    Eilrechtsschutz gegen Räumung von Kellerräumen

    Ausführungen, aus denen sich kein geschlossener Geschehensablauf ergibt, genügen ebenso wenig wie pauschale Hinweise auf Anlagen (Beschlüsse vom 6. August 2013 - VerfGH 87 A/13 - Rn. 10 und vom 16. März 2010 - VerfGH 111/09, 111 A/09 - Rn. 15; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 06.08.2013 - VerfGH 87 A/13

    Offensichtlich unbegründeter Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, sich den entscheidungserheblichen Sachverhalt selbst zusammenzustellen (vgl. Beschluss vom 16. März 2010 - VerfGH 111/09, 111 A/09 - Rn. 15).
  • VerfGH Berlin, 12.12.2012 - VerfGH 166/10

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde: Verhältnis von Grundstücksverkehrsgenehmigung

    Der Lebenssachverhalt, aus dem die vermeintliche Verletzung eines subjektiven Rechts hergeleitet wird, ist vielmehr aus sich heraus verständlich wiederzugeben und die ursächliche Verknüpfung zwischen dem beanstandeten Verhalten des Hoheitsträgers und dem geltend gemachten Rechtsnachteil konkret und nachvollziehbar darzulegen (Beschluss vom 16. März 2010 - VerfGH 111/09, 111 A/09 - wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 15; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 29.11.2011 - VerfGH 47/11

    Verwerfung der Verfassungsbeschwerde; Anordnung des Ruhens der Approbation eines

    Der Verfassungsgerichtshof überprüft eine gerichtliche Entscheidung vielmehr nur auf Auslegungs- und Anwendungsfehler, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung und Tragweite des als verletzt bezeichneten Grundrechts beruhen (Beschluss vom 16. März 2010 - VerfGH 111/09, 111 A/09 - Rn. 16; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 27.04.2022 - VerfGH 28/21

    Verfahrenseinstellung nach Erledigterklärung - Ablehnung der Auslagenerstattung

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